J-1 (US Exchange Visitor) Visa-Informationen

Autor: Robert Simon
Erstelldatum: 16 Juni 2021
Aktualisierungsdatum: 14 Kann 2024
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Inhalt

Staatsbürgern anderer Länder als den Vereinigten Staaten stehen verschiedene Arten von Visa zur Verfügung. Eines der häufigsten Visa ist das US-amerikanische Exchange Visitor (J-1) -Visum. Nichteinwanderungsvisa für US-Austauschbesucher (J-1) gelten für Personen, die zur Teilnahme an arbeits- und studienbasierten Austauschbesuchsprogrammen zugelassen sind.

Der Zweck des J-1-Visums

Mit dem J-1-Visum können Ausländer aus über 200 verschiedenen Ländern die USA besuchen, um das Leben in den USA zu erleben, mit dem Ziel, in ihre Heimatländer zurückzukehren und dabei andere Kulturen, Sprachen und Lebensweisen zu schätzen.


Die Trump-Regierung hat ausländische Arbeitnehmervisa bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Es gibt einige Ausnahmen, und Arbeitnehmer, die sich derzeit in den USA befinden, sind von der Aussetzung nicht betroffen.

Das Programm dient auch dazu, amerikanischen Organisationen einen Pool von Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen, um den Beschäftigungsbedarf zu decken, der von amerikanischen Arbeitnehmern nicht angemessen berücksichtigt wird.

Das J-1 Exchange Visitor Program bietet jährlich rund 300.000 ausländischen Besuchern aus 200 Ländern und Territorien die Möglichkeit. Diese Visuminhaber waren hauptsächlich in der Hotellerie und als Lagerberater tätig, wo es schwierig ist, genügend US-Arbeitskräfte zu finden.

Wenn dies genehmigt wird, können Empfänger eines J-1-Visums für die Dauer ihres Programms in den USA bleiben. Außerdem können sie 30 Tage vor und 30 Tage nach Programmende eintreffen. Jeder Zeitpunkt vor oder nach diesen Richtlinien gilt als Verstoß gegen die Visabestimmungen.

Vorteile des Exchange-Besucherprogramms

Das US-amerikanische Exchange Visitor (J-1) -Visum bietet externen Bürgern die Möglichkeit, in die USA einzureisen, um eine bereichernde Lernerfahrung zu sammeln. Arbeitnehmer, die das Austauschprogramm durchlaufen haben, sind bei Arbeitgebern aufgrund ihrer Perspektive und Ausbildung im Ausland sehr gefragt.


Arten von J-1-Visa-Programmen

J-1-Visa-Programme sind für verschiedene Kategorien von Arbeitnehmern verfügbar, darunter:

  • Außerirdische Ärzte
  • Au Pairs
  • Lagerberater
  • Regierungsbesucher
  • Praktikanten
  • Internationale Besucher
  • Professor und Wissenschaftler
  • Kurzzeitwissenschaftler
  • Spezialisten
  • Studenten, Hochschule / Universität
  • Schüler, Sekundarschule
  • Sommerarbeitsreise
  • Lehrer
  • Auszubildende

Anforderungen und Spezifikationen des J-1 Visa-Programms

Die Teilnahmebedingungen, die Dauer der Besuche und die Möglichkeit zur wiederholten Teilnahme variieren je nach Programm erheblich:

  • Viele der Kategorien wie Summer Work Travel und Au Pair erfordern, dass Visuminhaber aktuelle Schüler oder Studenten sind oder bestimmte Altersanforderungen erfüllen.
  • Andere, darunter der Kurzzeitwissenschaftler, Professor und Forschungswissenschaftler, Auszubildende, Facharzt und außerirdische Arzt, benötigen einen bestimmten akademischen Hintergrund, einen bestimmten Status in ihrem Heimatland oder den Nachweis besonderer Fähigkeiten.

Beantragung eines J-1-Visums

Der Bewerbungsprozess ist streng und kann zeitaufwändig sein. Um ein J-1-Visum zu beantragen, müssen Sie zuerst einen Antrag stellen, die Anforderungen erfüllen und über eine bestimmte Sponsororganisation zu einem Austauschbesucherprogramm zugelassen werden.


Eine Liste der Sponsoring-Organisationen ist online verfügbar. Bewerber müssen sich direkt an die Sponsoren wenden, um an einem der Austauschprogramme teilnehmen zu können. Sobald Sie von einem Sponsor akzeptiert wurden, unterstützt Sie die Organisation bei der Beantragung eines Visums. Potenzielle Austauschbesucher beantragen das J-1-Visum bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in ihrem Heimatland mithilfe des Formulars DS-2019, das ihnen von ihrem designierten Sponsor ausgestellt wurde.

Wenn Sie während des Austauschs in den USA leben und arbeiten, müssen Sie den Arbeitgebern Ihr Visum vorlegen, um sicherzustellen, dass Sie legal in Amerika arbeiten können.

Ihr Visum sollte immer bei Ihnen sein, um Missverständnisse oder Probleme mit der Einwanderung zu vermeiden.

Wie lange Visuminhaber in den USA bleiben können

Die Dauer von J-1-Visa reicht von nur einem Tag für einen Gastdozenten bis zu sieben Jahren für einen ausländischen Arzt. Teilnehmer an Sommeroptionen wie Camp Counselor und Summer Work Travel erhalten ein viermonatiges J-1-Visum. Andere sind für ein bis drei Jahre Aufenthalt in Programmen wie Trainee, Praktikant, Au Pair, Spezialist und Lehrer zugelassen.

Bei einigen Programmen können sich die Teilnehmer für einen erneuten Besuch bewerben.

Für einige Kategorien, einschließlich Auszubildender, Professor und Forschungswissenschaftler, Lehrer und Au Pair, müssen sich Antragsteller jedoch für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten außerhalb der USA aufhalten, es sei denn, sie sind für einen Verzicht zugelassen.

Verzichtsprogramme für einen Aufenthalt in den USA

Programmteilnehmer, die der zweijährigen Anwesenheitspflicht ihres Heimatlandes unterliegen, müssen einen Verzicht auf diese Anforderung beantragen, wenn sie über das Enddatum ihres Programms hinaus in den Vereinigten Staaten bleiben möchten oder wenn sie einen Antrag bei der Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde der Vereinigten Staaten für eine Änderung des Visastatus. Für fünf gesetzliche Grundlagen kann ein Verzicht beantragt werden:

  1. Ein Anspruch auf außergewöhnliche Härte gegenüber einem US-Bürger oder einem rechtmäßig ständigen Ehegatten oder Kind eines Austauschbesuchers, wenn der Austauschbesucher in das Wohnsitzland zurückkehren muss.
  2. Eine Behauptung, dass der Teilnehmer aufgrund seiner Rasse, Religion oder politischen Meinung verfolgt wird, wenn er in sein Wohnsitzland zurückkehrt.
  3. Eine Anfrage einer interessierten US-Regierungsbehörde im Namen des Teilnehmers.
  4. Eine Erklärung Ihrer Regierung ohne Einwände.
  5. Eine Anfrage eines bestimmten staatlichen Gesundheitsministeriums oder eines gleichwertigen.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese Beratung nicht. Bundesgesetze ändern sich häufig, und die Informationen in diesem Artikel spiegeln möglicherweise nicht die jüngsten Gesetzesänderungen wider.